Tschechische Republik

In der Tschechischen Republik gibt es keine Übersicht über die vorhandenen Alleen. Die am weitesten verbreiteten Alleebäume sind Linde, Esche, Ahorn, Obstgehölze (besonders Apfel, Kirsche und Birne), Eiche und Rosskastanie. Die Alleen Tschechiens befinden sich meist an Straßen der II. und III. Klasse sowie an Ortsstraßen. Viele Alleen säumen die Zufahrten zu Schlössern, Burgen, Kirchen und Pilgerorten.

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Platanenallee in Bystřice pod Hostýnem, Region Zlin | Foto: Milan Barot

Schutz
Im Jahr 1984 markierte eine Verordnung der Straßenverkehrsbehörde den ersten negativen Eingriff in Baumalleen in der Neuzeit. Bäume entlang Straßen der Klassen I und II wurden als massive Behinderung für den Straßenverkehr eingestuft und sollten im Laufe der nächsten Jahre entfernt werden. Als Folge dieser Verordnung und aufgrund der eingeschränkten Neuanpflanzungen ist ein deutlicher Rückgang der Baumalleen in der tschechischen Landschaft zu verzeichnen.
Seit 1992 gilt das Natur- und Landschaftsschutzgesetz in der Tschechischen Republik. Seitdem sind alle unter dessen Bestimmungen fallende Arten gegen Beschädigung und Zerstörung geschützt. Die Pflege von Bäumen, insbesondere deren Behandlung und Erhaltung, liegt in der Zuständigkeit der Eigentümer. Für das Fällen von Bäumen ist eine Genehmigung erforderlich. Einzelfälle, die keiner gesonderten Genehmigung bedürfen, sind in der Rechtsordnung als Ausnahmen festgelegt.
Die Verordnung zum Schutz von Bäumen aus dem Jahr 2013 bekräftigt auch den Schutz der Baumalleen. Diese Verordnung definiert, was eine Baumallee ist, verpflichtet dazu, die Baumallee als Ganzes zu schützen und legt fest, dass das Fällen aller Bäume einer Allee nur mit Genehmigung erfolgen darf.

Die Auslegung dieser Bestimmungen seitens des Verkehrsministeriums ist jedoch problematisch. Im Straßenverkehrsrecht hat die Verkehrssicherheit oberste Priorität. Die Vegetation entlang der Straßen wird als solide Barriere betrachtet. Obwohl sie mit einer Ausnahme keinen verpflichtenden, sondern lediglich empfehlenden Charakter haben, erzeugen die technischen Straßenstandards Auflagen, die die Aufforstung der Alleen entlang Straßen der Klassen II und III nahezu unmöglich machen. Gerade dies sind jedoch die Straßen, an denen derzeit der Großteil der tschechischen Baumalleen steht.

2014 verkomplizierte das neue Bürgerliche Gesetzbuch die Regelung der Eigentumsverhältnisse, die sich aus der Erneuerung von Baumalleen in einem sicheren Abstand zur Straße und zu benachbarten Grundstücken ergeben.
Die von der Umweltschutzbehörde der Tschechischen Republik festgesetzten Standards zur Baumpflege aus dem Jahr 2014 stellen einen großen Gewinn für den Erhalt und die Erneuerung der Baumalleen dar. Basierend auf aktuellen und in der Praxis bestätigten Erkenntnissen, bieten sie eine Anleitung zur sachgemäßen Pflanzung und Pflege von Bäumen. Einige historische Baumalleen stehen im Rahmen von Natura 2000 als Lebensräume geschützter Arten unter Schutz; ihre sukzessive Erholung ist daher sichergestellt.

Pflanzungen entlang Straßen der Klassen II und III (Daten aus den Jahren 2003 bis 2014)

  • Mehr als 160.000 Bäume wurden entfernt und nur 98.000 Bäume wurden neu gepflanzt. In den vergangenen Jahren wurde in der regionalen Straßeninstandhaltung allmählich damit begonnen, die Subventionen zur Wiederherstellung der Baumalleen zu verwenden.
  • Über Anpflanzungen entlang kommunaler Straßen (durch Gemeinden und Bürger) und im offenen Land (durch Bürger, NGOs und Landwirte – sehr selten) gibt es keine Daten.

 

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Birnenallee in Lubenice, Region Olomouc | Foto: Arnika

Kontakt:

Arnika
Martin Skalsky
Leiter des Bürgerberatungszentrums
Telefon: +420 775 168 026
E-Mail: martin.skalsky@arnika.org

und
Marcela Klemensova
Leiterin der Kampagne „Rettet die Bäume“
Telefon: +420 777 104 230
E-Mail: marcela.klemensova@arnika.org

Webseite: www.aleje.org